Liebe Bürger*innen,
die Grundsteuerreform stellt uns alle vor große Herausforderungen.
Mit den hier veröffentlichten Informationen soll Ihnen ein Weg zu den erforderlichen Angaben aufgezeigt werden.
Welche Angaben sind in der Erklärung erforderlich?
- Steuernummer des Grundbesitzes
- zu finden auf dem aktuellen Informationsschreiben des Finanzamtes
- Lage des Grundstücks mit Adresse, Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück
- zu finden z. B. im Grundstückskaufvertrag oder telefonisch beim Amtsgericht Meldorf unter 04832 87-1214 oder -1216
ALTERNATIV beim Landesamt für Vermessung in Husum unter 04841-9960
- Art des Grundstücks, z. B. Ein-, Zweifamilienhaus - offensichtlich
- Fläche des Grundstücks
- zu finden z. B. im Grundstückskaufvertrag
- Bodenrichtwert zum 01.01.2022
- zu finden in der Übersicht im Menüunterpunkt der Informationen zur Grundsteuerreform
- Baujahr mit erstmaligem Bezug nach 1949
- zu finden in Ihren Bauunterlagen; alternativ in der Bauakte beim Amt KLG Eider BITTE ONLINE-TERMIN VEREINBAREN
- Wohn- und ggf. Nutzfläche
- zu finden in Ihren Bauunterlagen; alternativ in der Bauakte beim Amt KLG Eider BITTE ONLINE TERMIN VEREINBAREN
- Garagen-/Tiefgaragenstellplätze .... offensichtlich
Allgemeine Fragen zur Bewertung richten Sie bitte an das Finanzamt Heide unter 0481 42155-390 oder
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Wie erfolgt die Erklärung?
Über eine persönliche Registrierung bei
www.elster.de ODER
über
https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de (gilt aktuell noch nicht in SH, hoffentlich Klärung bis 01.07.) Nur einfache Eigentumsverhältnisse für Privatpersonen können hier erklärt werden
ODER
Erklärungsvordrucke in Papierform gibt es in den Bürgerbüros Hennstedt, Tellingstedt und Lunden nur für Anleitung, Hauptvordruck und Anlage Grundstück.
Alle weiteren Vordrucke können telefonisch beim Finanzamt beantragt werden