Führungszeugnis online


Das Bürgerbüro informiert

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

seit dem 1. September 2014 besteht für Sie die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

Neben Führungszeugnissen können Sie auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das Online-Portal des BfJ beantragen. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen recht häufig, wenn sie sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben.

Pro Führungszeugnis wird beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 € erhoben. Im Online-Portal kann diese Gebühr mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.

Das Führungszeugnis oder die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz gedruckt und Ihnen mit der Post zugeschickt.

Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite www.bundesjustizamt.de zu erreichen.

Natürlich können Sie auch weiterhin persönlich ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in einem der Bürgerbüros des Amtes KLG Eider beantragen. Auch hier wird eine Gebühr in Höhe von 13 € erhoben, die direkt bei der Antragstellung bezahlt werden muss.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerbüro

 

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