Welche Unterlagen werden zur Anmeldung der
Eheschließung/Lebenspartnerschaft benötigt?
Die Anmeldung der Eheschließung muss beim Standesamt der Behörde erfolgen, bei dem Sie oder ihr Partner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin für die Eheschließung telefonisch zu vereinbaren und mit dem Standesamt noch einmal abzuklären, welche Dokumente für Sie persönlich vorzulegen sind.
In der Regel sind aber folgende Unterlagen erforderlich:
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes, Kosten 15,-- Euro)
- Aufenthaltsbescheinigung
- Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder.
In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein
- Gültiger Personalausweis
- Bargeld für Gebühren
Wenn Sie oder ihr Partner/in bereits verheirat waren, benötigen Sie folgendes:
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes, Kosten 15,-- Euro)
- Eheurkunde mit Auflösungsvermerk bzw. eine neue beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister der letzten
Ehe,erhältlich beim Eheschließungsstandesamt (Gebühr 15,- Euro)
In das beim zuständigen Standesamt geführte Eheregister wird Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten von Amts wegen eingetragen.
In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr Partner bzw. Partnerin
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
- Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben,
werden Sie umfassend in unserem Standesamt beraten. Man wird Ihnen dort sagen, welche Unterlagen bei einer Eheschließung erforderlich sind und wie sie diese beschaffen können.