Der Online-Bürgerservice des Amtes Kirchspielslandgemeinen Eider ist für Sie rund um die Uhr geöffnet. Hier können Sie die wichtigsten
Dienstleistungen der Amtsverwaltung, weiterführende Informationen und entsprechende Formulare abrufen.
Auch möchten wir Sie in so mancher Lebenslage begleiten.
Denn wer kennt nicht die leidige Erfahrung:
Erst wird man von Amt zu Amt geschickt und - endlich am Ziel - stellt man fest, dass vielleicht noch das eine oder andere Dokument fehlt.
Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir alles erfasst, was Sie in einer bestimmten Situation bei einer Behörde erledigen müssen und zusätzliche Tipps für Sie bereitgestellt.
Die Bürgerbüros erreichen Sie unter folgenden Durchwahlnummern:
Hennstedt: 04836/990-47 oder -48
Tellingstedt: 04836/990-44 oder -88
Lunden: 04836/990-45 oder -46
Hier zusätzlich unsere Zeiten in denen wir persönlich zur Verfügung stehen.
Öffnungszeiten der Dienstellen des Amtes Eider:
Dienststelle Hennstedt
Montag: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch ganztägig geschlossen
Außenstelle Lunden
Montag, Dienstag und Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch ganztägig geschlossen
Außenstelle Tellingstedt
Montag, Dienstag und Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch ganztägig geschlossen
Das Schiedsamt ist in Deutschland eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Schlichtung eines Streites in weniger wichtigen strafrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten.
Das Amt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei, das heißt einen Vertrag zwischen den sich einigenden Parteien, aus dem gegebenenfalls auch unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
Bei Bedarf finden Sie hier Kontakte, gesetzliche Vorgaben und Broschüren.
Die auf den nächsten Seiten aufgelisteten Schiedspersonen sind für bestimmt Bezirke zuständig.
Der Bezirk Hennstedt: ist zuständig für Angelegenheiten in den Gemeinden Barkenholm, Bergewöhrden, Delve,Fedderingen,Glüsing,Hennstedt, Hollingstedt, Kleve, Linden, Norderheistedt, Schlichting, Süderheistedt, Wiemerstedt,und Wallen.
Der Bezirk Lunden ist zuständig für Angelegenheiten in den Gemeinden Groven, Hemme, Karolinenkoog, Krempel, Lehe, Lunden, Rehm-Flehde-Bargen und St. Annen.
Der Bezirk Tellingstedt ist zuständig für Angelegenheiten in den Gemeinden Barkenholm, Dellstedt, Dörpling, Gaushorn, Hövede, Pahlen, Schalkholz, Süderdorf, Tielenhemme, Welmbüttel, Westerborstel.
Das Amt Eider stellt Ihnen hier das Durchwahlverzeichnis des Amtes zur Verfügung. Laden Sie sich gerne diese PDF-Datei herunter
Durchwahlverzeichnis_Amt_Eider_Stand_Februar_2023_mit_Aufgabenbereich.pdf
Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte des Amtes KLG Eider
Dorothee Schröder
Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1
25779 Hennstedt
Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: 04836/990-81
Fax : 0431-98866169-81
Fax allg.: 04836/990-50
Email : dorothee.schroeder(at)amt-eider.de
Sprechzeiten: Dienstags und Donnerstags jeweils von 09:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
- Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen"
365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag kostenfrei erreichbar