Die Gemeinden des Amtsbezirkes haben gemäß den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes die Vorschlagslisten der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 neu aufgestellt.
Die Listen der Personen, die zum Amt einer/eines Schöffen/in berufen werden können, liegen in der Zeit vom
01.09.2023 bis 26.09.2023
während der Dienststunden in der Amtsverwaltung in 25779 Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 18 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, beim Amt KLG Eider schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen werden dürfen, oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollen.
Hennstedt, 19.09.2023 Amt KLG Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
(Pieper)