Schöffen- und Jugendschöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024-2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Aus diesem Grund suchen die amtsangehörigen Gemeinden nach Männern und Frauen, die am Amtsgericht Meldorf und Landgericht Itzehoe als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
 
Die Gemeindevertretungen und der Jugendhilfeausschuss des Kreises Dithmarschen schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
 
Gesucht werden Bewerber/innen, die
  • in einer dem Amt KLG Eider angehörigen Gemeinde wohnen,
  • am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Jugendschöffen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
 
Ungeeignete bzw. ausgeschlossene Bewerber/innen sind Personen, die
  • zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann
  • auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
  • in einen Vermögensverfall geraten sind (keine Insolvenz & keine Vermögensauskunft)
  • aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Ausübung des Amtes geeignet sind.
Wichtige Informationen über das Schöffenamt
  • Gleichberechtigung der Schöffen und den Berufsrichtern
  • Fragerecht in der Hauptverhandlung
  • Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich.Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden.
Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Für den Eingriff in das Leben anderer Menschen wird daher Verantwortungsbewusstsein benötigt. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
 
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.
 
Sie sind interessiert?

Weitere Informationen und die Formulare für die Bewerbung erhalten Sie von Frau Pieper, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, unter der Tel.-Nr. 04836/990-926 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Auf der Internetseite des Amtes Eider - Formulare Schöffenwahl oder www.schoeffenwahl.de können die Bewerbungsformulare ebenfalls heruntergeladen werden.
 
Interessenten für das Amt als Schöffe/Schöffin und für das Amt als Jugendschöffe/Jugendschöffin bewerben sich bitte bis zum 05.04.2023 beim Amt KLG Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Str. 1, 25779 Hennstedt.
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